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Anwendungsbereich

Die im vorliegenden Leitfaden befindlichen Hinweise beziehen sich insbesondere auf Bauwerke und Bauteile, welche sich in eine der in Tab. 1 festgehaltenen Kategorien einordnen lassen. Die vorgenommene Einteilung fußt auf den DIBt Mitteilungen (2006) [1], wobei zusätzlich ein Bezug zu den Schadensfolgeklassen nach ON EN 1990 (2013) [2] hergestellt wurde.

Eine sinn- und zweckgemäße Anwendung der angeführten Punkte auf (Holz-) Bauwerke welche, nicht in eine der zwei angeführten Kategorien fallen, ist ebenso möglich.

Tab. 1: Gebäudeeinteilung basierend auf DIBt Mitteilungen (2006) [1] sowie den Klassen für Schadensfolge gemäß ON EN 1990 (2013) [2] - überarbeitet
Kategorie Schadensfolgeklasse Gebäudetypen / exponierte Bauteile Beispiele
1 CC 3 Versammlungsstätten mit mehr als 1000 Personen; hohe Folgen für Menschenleben oder sehr große wirtschaftliche, soziale oder umweltbeeinträchtigende Folgen Stadien, Tribünen, Messe-, Konzert- hallen, Museen, Krankenhäuser, etc.
2 CC 2 oder CC 3 gemäß Kriterien in ON EN 1990 (2013) [2] Bauliche Anlagen mit über 60 m Höhe Fernsehtürme, Hochhäuser, Wind- türme, etc.
Gebäude und Gebäudeteile mit Stützweiten > 12 m und/oder Auskragungen > 6 m sowie großflächige Überdachungen Hallenbäder, Einkaufszentren, Mehrzweck-, Sport-, Eislauf-, Reit-, Produktionshallen, Kinos, Theater, Schulen, etc.
Exponierte Bauteile von Gebäuden, soweit sie ein besonderes Gefährdungspotential beinhalten große Vordächer, angehängte Balkone, vorgehängte Fassaden, Kuppeln, etc.

Natürlich ist aber auch eine sinn- und zweckgemäße Anwendung der im Folgenden angeführten Punkte auf (Holz-) Bauwerke, welche nicht in eine der beiden angeführten Kategorien fallen, möglich.


[1] , DIBt Mitteilungen (2006), ‘Hinweise für die Überprüfung der Standsicherheit von baulichen Anlagen durch den Eigentümer/Verfügungsberechtigten. Fassung September 2006’, Bauministerkonferenz 37(6), 222–226.
[2] , , ON EN 1990 (2013), ‘Eurocode - Grundlagen der Tragwerksplanung (konsolidierte Fassung)’.