Zeige Quelltext Ältere Versionen Links hierher Zu Buch hinzufügen PDF exportieren Seite umbenennen Buch erstellen Diese Seite zum Buch hinzufügen Buch erstellen Diese Seite aus Buch entfernen Buch anzeigen, ändern (0 Seite/n) Hilfe Diese Version (2019/02/21 13:43) wurde bestätigt durch Alexandra Thiel. Zeitintervalle Zeitintervalle in welchen Überprüfungen und Inspektionen der Tragkonstruktion erforderlich sind, hängen vielfach vom Bauwerk bzw. vom Bauteil ab und sollten demzufolge im Objektbuch (vergl. Abschnitt Bauwerks- und Objektbuch) verankert werden. Ist dies nicht der Fall, finden sich in Tab. 1 Richtwerte, welche auf die in Abschnitt Anwendungsbereich (Tabelle Gebäudeeinteilung) definierten Gebäudekategorien bzw. Schadensfolgeklassen Bezug nehmen (vergl. DIBt-Mitteilungen (2006) [1]). Tab. 1: Anhaltswerte für Zeitintervalle von Eigen- und Fremdüberprüfungen der Tragkonstruktion nach DIBt Mitteilungen (2006) [1] Kategorie Eigenüberprüfung (Begehung) Fremdüberprüfung Sichtkontrolle eingehende Überprüfung 1 alle 1 bis 2 Jahre alle 2 bis 3 Jahre alle 6 bis 9 Jahre 2 alle 2 bis 3 Jahre alle 4 bis 5 Jahre alle 12 bis 15 Jahre Die Eigenüberprüfung (i.d.R. Begehung) und Wartung (Entfernen von Ablagerungen und Fremdbewuchs sowie Reinigen der Entwässerungsanlagen) von Dachabdichtungen sollten gemäß ON B 3691 (2012) [2] für beide Kategorien (entsprechen dort den Nutzungskategorien K2 und K3) mindestens einmal jährlich erfolgen. [1] ↑, ↑ DIBt Mitteilungen (2006), ‘Hinweise für die Überprüfung der Standsicherheit von baulichen Anlagen durch den Eigentümer/Verfügungsberechtigten. Fassung September 2006’, Bauministerkonferenz 37(6), 222–226. [2] ↑ ON B 3691 (2012), ‘Planung und Ausführung von Dachabdichtungen’.