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Wartung

Zur Wartung zählen einfache, jedoch regelmäßig durchzuführende Maßnahmen, welche wesentlich zum Erhalt der Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit von Holzbauwerken beitragen. Diese Aufgaben können in vielen Fällen vom Eigentümer bzw. einem Verfügungsberechtigten durchgeführt werden und bedürfen somit nicht zwingend einer fachkundigen Person.

Was sind Wartungsarbeiten?

Zu den Wartungsarbeiten zählen beispielsweise:

  • Reinigen der Entwässerungseinrichtungen (soweit zugänglich)
  • Entfernen von Bewuchs (insb. Sockelbereiche)
  • Erneuerung von Schutzverkleidungen (Deckbrettern) und Schutzanstrichen (in kleinem Umfang)

Anmerkung:
Bei Wartungsarbeiten ist – insbesondere im Dachbereich – auf die Eigensicherung zu achten!
Ebenfalls zu den Wartungsarbeiten gehört das Abräumen (lassen) von Dachkonstruktionen, sofern überdurchschnittliche Schneelasten auftreten. Anhaltspunkte, ab welchem Zeitpunkt diese Maßnahme getroffen werden muss, finden sich in Abschnitt Zusatzlasten und Überlasten.

Wann sind Wartungsarbeiten durchzuführen?

Wartungsarbeiten sind mitunter stark von der jeweiligen Konstruktion abhängig. Deren Art und Häufigkeit sollte im Objektbuch (vergl. Abschnitt Bauwerks- und Objektbuch) festgehalten werden. Die in der obigen Aufzählung genannten Wartungsarbeiten sollten, in Anlehnung an die ON B 3691 (2012) [1], jedoch mindestens einmal jährlich durchgeführt werden.


[1] ON B 3691 (2012), ‘Planung und Ausführung von Dachabdichtungen’.