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Eigen- und Fremdüberwachung

Wie bei allen Klebeverbindungen von tragenden Holzbauteilen führen die Betriebe eine kontinuierliche werkseigene Produktionskontrolle durch und werden zweimal jährlich durch eine unabhängige akkreditierte Überwachungsstelle überprüft, die die Sortierung, die Keilzinkenverbindung der Brettlamellen, die Flächenverklebung und gegebenenfalls die Generalkeilzinkenverbindung einschließt. Die Basis dafür stellt für Europäisch Technische Zulassungen ein mit der Zulassungsbehörde festgelegter, nicht öffentlicher, Prüfplan dar.

Für eine Vereinheitlichung der Brettsperrholzprodukte wäre die Festlegung eines einheitlichen öffentlichen Prüfplanes für alle BSP-Produkte wünschenswert, wie es auch für jedes genormte Produkt der Fall ist. Dazu zählt auch die Entwicklung von Prüfmethoden, die BSP-gerecht sind (z. B. Klebefugengüte, Schubfestigkeit in Scheibenebene, etc.).

Prüfungen, die das Grundmaterial betreffen (Rollschub), sollten nicht an der Platte geprüft werden. Wenn Systemeffekte zu erwarten sind, wie z. B. Entlastungsnuten, die den Wert des Grundmaterials beeinflussen, sollten sie im Rahmen einer Erstprüfung genügend ermittelt werden können.