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ihbv:maintenance_2018:general:ueberpruefung_von_gebaeuden [2019/01/28 13:09] Manfred Augustin |
ihbv:maintenance_2018:general:ueberpruefung_von_gebaeuden [2024/02/16 08:00] (aktuell) Alexandra Thiel |
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**Was kann von einer Fremdüberprüfung erwartet werden?** | **Was kann von einer Fremdüberprüfung erwartet werden?** | ||
- | Entsprechend den DIBt Mitteilungen (2006) [(:ref:ihbv_DIBt_Mitteilungen_2006)] und Winter (2007) [(:ref:ihbv_Winter_2007)] wird die Erstellung eines Berichts bzw. einer gutachterlichen Stellungnahme zu den Erkenntnissen aus der eingehenden Überprüfung empfohlen. Darin sollte zumindest die Beurteilung der Standsicherheit der gesamten Tragkonstruktion enthalten sein. Etwaig festgestellte Schäden, sowie deren Relevanz für die Standsicherheit, sollten ebenfalls im Bericht bzw. der gutachterlichen Stellungnahme dokumentiert werden. | + | Entsprechend den DIBt-Mitteilungen (2006) [(:ref:ihbv_DIBt_Mitteilungen_2006)] und Winter (2007) [(:ref:ihbv_Winter_2007)] wird die Erstellung eines Berichts bzw. einer gutachterlichen Stellungnahme zu den Erkenntnissen aus der eingehenden Überprüfung empfohlen. Darin sollte zumindest die Beurteilung der Standsicherheit der gesamten Tragkonstruktion enthalten sein. Etwaig festgestellte Schäden, sowie deren Relevanz für die Standsicherheit, sollten ebenfalls im Bericht bzw. der gutachterlichen Stellungnahme dokumentiert werden. |
Für Sichtkontrollen empfiehlt sich die Dokumentation mittels eines ausführlichen Protokolls. In den an den Eigentümer zu übergebenden Unterlagen sollten, neben den vorgefundenen Sachverhalten, auch eine abschließende Zustandsbewertung sowie – bei Bedarf – entsprechende Empfehlungen für weitere Maßnahmen enthalten sein. | Für Sichtkontrollen empfiehlt sich die Dokumentation mittels eines ausführlichen Protokolls. In den an den Eigentümer zu übergebenden Unterlagen sollten, neben den vorgefundenen Sachverhalten, auch eine abschließende Zustandsbewertung sowie – bei Bedarf – entsprechende Empfehlungen für weitere Maßnahmen enthalten sein. | ||
- | Ein mögliches Bewertungsschema, welches auf Angaben in SIA 469 (1997) [(:ref:ihbv_SIA_469_1997)] sowie Steiger (2000) [(:ref:ihbv_Steiger_2000)] beruht, ist in Tab. {{ref>tab_zustandsbewertung}} ersichtlich. Dieses kann sowohl für die unmissverständliche Beurteilung einer ganzen Tragstruktur als auch einzelner Detailpunkte herangezogen werden. Überdies ermöglicht die einfache und klare Formulierung auch den Einsatz bei Eigenüberprüfungen. | + | Ein mögliches Bewertungsschema, welches auf Angaben in SIA 469 (1997) [(:ref:ihbv_SIA_469_1997)] sowie Steiger (2000) [(:ref:ihbv_Steiger_2000)] beruht, ist in Tab. {{ref>tab_zustandsbewertung}} angeführt. Dieses kann sowohl für die unmissverständliche Beurteilung einer ganzen Tragstruktur als auch einzelner Detailpunkte herangezogen werden. Überdies ermöglicht die einfache und klare Formulierung auch den Einsatz bei Eigenüberprüfungen. |
<table tab_zustandsbewertung> | <table tab_zustandsbewertung> | ||
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- | Anmerkung: | + | Anmerkung:\\ |
- | Als Erhaltensperiode wird der Zeitraum bis zur nächsten Intervallüberprüfung definiert. Wie in Winter (2007) [(:ref:ihbv_Winter_2007)] beschrieben, ist abschließend noch explizit darauf hinzuweisen, dass durch die Erstellung einer gutachterlichen Stellungnahme, der Überprüfende die Verantwortung für die Standsicherheit des inspizierten Bauwerks für die laufende Erhaltungsperiode übernimmt. Demzufolge ist im Falle eines späteren Kollapses unter Umständen mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen; dass der Aufwand für die davon abzuleitende besondere Sorgfalt bei der Inspektion und Berichtserstellung auch entsprechend honoriert werden muss, sollte selbsterklärend sein. | + | Als Erhaltensperiode wird der Zeitraum bis zur nächsten Intervallüberprüfung definiert. Wie in Winter (2007) [(:ref:ihbv_Winter_2007)] beschrieben, ist abschließend noch explizit darauf hinzuweisen, dass durch die Erstellung einer gutachterlichen Stellungnahme, der Überprüfende die Verantwortung für die Standsicherheit des inspizierten Bauwerks für die laufende Erhaltungsperiode übernimmt. Demzufolge ist im Falle eines späteren Kollapses unter Umständen mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen. Dass der Aufwand für die daraus abzuleitende, besondere Sorgfalt bei der Inspektion und Berichtserstellung auch entsprechend honoriert werden muss, sollte nicht gesondert erwähnt werden müssen. |
</wrap> | </wrap> | ||
- | Alternativ wird in der Praxis auch das System der Zustandsbewertung für Straßenbrücken nach RVS 13.03.11 zu diesem Zwecke herangezogen. Die Bewertung erfolgt dort nach dem folgenden Schulnotensystem (Tab. {{ref>tab_bewertungsschema}}). | + | Alternativ wird in der Praxis auch das Zustandsbewertungssystem für Straßenbrücken nach RVS 13.03.11 zu diesem Zwecke herangezogen. Die Bewertung erfolgt dort nach dem folgenden Schulnotensystem (Tab. {{ref>tab_bewertungsschema}}). |
<table tab_bewertungsschema> | <table tab_bewertungsschema> | ||
- | <caption>Bewertungsschema nach dem Schulnotensystem aus RVS 13.03.11 (2011) [(:ref:ihbv_RVS_13_03_11_2011)]</caption> | + | <caption>Bewertungsschema des Erhaltungszustandes nach dem Schulnotensystem aus RVS 13.03.11 (2011) [(:ref:ihbv_RVS_13_03_11_2011)]</caption> |
^ Bewertungsnote ^Erläuterung der Bewertungsnote ^ | ^ Bewertungsnote ^Erläuterung der Bewertungsnote ^ | ||
| 1 |sehr guter Zustand | | | 1 |sehr guter Zustand | | ||
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Die Bewertung selbst wird differenziert nach dem Objekt- und Bauteilzustand durchgeführt. Im Folgenden werden die Beschreibungen der jeweiligen Klassifizierungen aus RVS 13.03.11 zitiert. | Die Bewertung selbst wird differenziert nach dem Objekt- und Bauteilzustand durchgeführt. Im Folgenden werden die Beschreibungen der jeweiligen Klassifizierungen aus RVS 13.03.11 zitiert. | ||
- | **Objektbewertung** | + | * **Objektbewertung** |
Diese erfolgt gemäß den Beschreibungen in Tab. {{ref>tab_objektbewertungsschema}}. | Diese erfolgt gemäß den Beschreibungen in Tab. {{ref>tab_objektbewertungsschema}}. | ||
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| 2 |Geringe, leichte Schäden; Mängel aus der Bauherstellung, die noch keine Verschlechterung zeigen.\\ __Keine Einschränkung__ der Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit.\\ Bei Nichtbehebung kommt es erst längerfristig zu einer Verminderung der Gebrauchstauglichkeit bzw. Dauerhaftigkeit.\\ Behebung im Zuge von __Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten__ empfohlen. | | | 2 |Geringe, leichte Schäden; Mängel aus der Bauherstellung, die noch keine Verschlechterung zeigen.\\ __Keine Einschränkung__ der Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit.\\ Bei Nichtbehebung kommt es erst längerfristig zu einer Verminderung der Gebrauchstauglichkeit bzw. Dauerhaftigkeit.\\ Behebung im Zuge von __Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten__ empfohlen. | | ||
| 3 |Mittelschwere Schäden, die __keine Einschränkung__ der Tragfähigkeit zur Folge haben. Es sind __Anzeichen einer Verminderung__ der Gebrauchstauglichkeit bzw. Dauerhaftigkeit des Bauwerks zu erkennen.\\ Eine __Instandsetzung__ sollte __mittelfristig__ in Angriff genommen werden, um die Gebrauchstauglichkeit bzw. die Dauerhaftigkeit auf das geplante Maß anzuheben. | | | 3 |Mittelschwere Schäden, die __keine Einschränkung__ der Tragfähigkeit zur Folge haben. Es sind __Anzeichen einer Verminderung__ der Gebrauchstauglichkeit bzw. Dauerhaftigkeit des Bauwerks zu erkennen.\\ Eine __Instandsetzung__ sollte __mittelfristig__ in Angriff genommen werden, um die Gebrauchstauglichkeit bzw. die Dauerhaftigkeit auf das geplante Maß anzuheben. | | ||
- | | 4 |Schwere Schäden, die derzeit noch keine Einschränkung der Tragfähigkeit zur Folge haben. Es ist eine Verminderung der Gebrauchstauglichkeit und der Dauerhaftigkeit deutlich erkennbar. Eine Instandsetzung sollte kurzfristig in Angriff genommen werden, um die Gebrauchstauglichkeit bzw. die Dauerhaftigkeit auf das geplante Maß anzuheben. Eine Instandsetzung kann innerhalb der genannten Frist zugunsten einer neuerlichen Prüfung/Sonderprüfung ausgesetzt werden (Prüfintervall verkürzen). | | + | | 4 |Schwere Schäden, die derzeit __noch keine Einschränkung__ der Tragfähigkeit zur Folge haben.\\ Es ist eine __Verminderung__ der Gebrauchstauglichkeit und der Dauerhaftigkeit deutlich erkennbar.\\ Eine __Instandsetzung__ sollte __kurzfristig__ in Angriff genommen werden, um die Gebrauchstauglichkeit bzw. die Dauerhaftigkeit auf das geplante Maß anzuheben.\\ Eine Instandsetzung kann innerhalb der genannten Frist zugunsten einer neuerlichen Prüfung/Sonderprüfung ausgesetzt werden (Prüfintervall verkürzen). | |
| 5 |Sehr schwere Schäden, die eine __Einschränkung__ der Tragfähigkeit und/oder Gebrauchstauglichkeit bis zum Abschluss der Instandsetzung/Erneuerung zur Folge haben.\\ __Instandsetzungs-/Erneuerungsarbeiten sind unverzüglich einzuleiten__. | | | 5 |Sehr schwere Schäden, die eine __Einschränkung__ der Tragfähigkeit und/oder Gebrauchstauglichkeit bis zum Abschluss der Instandsetzung/Erneuerung zur Folge haben.\\ __Instandsetzungs-/Erneuerungsarbeiten sind unverzüglich einzuleiten__. | | ||
</table> | </table> | ||
- | **Bauteilbewertung** | + | * **Bauteilbewertung** |
- | Die Bauteilbewertung erfolgt nach Tab. {{ref>tab_bauteilbewertungsschema}}. | + | Die Bauteilbewertung erfolgt nach dem Schema in Tab. {{ref>tab_bauteilbewertungsschema}}. |
<table tab_bauteilbewertungsschema> | <table tab_bauteilbewertungsschema> |