Zeitintervalle in welchen Überprüfungen und Inspektionen der Tragkonstruktion erforderlich sind, hängen vielfach vom Bauwerk bzw. vom Bauteil ab und sollten demzufolge im Objektbuch (vergl. Abschnitt Bauwerks- und Objektbuch) verankert werden. Ist dies nicht der Fall, finden sich in Tab. 1 Richtwerte, welche auf die in Abschnitt Anwendungsbereich (Tabelle Gebäudeeinteilung) definierten Gebäudekategorien bzw. Schadensfolgeklassen Bezug nehmen (vergl. DIBt-Mitteilungen (2006) [1]).
Kategorie | Eigenüberprüfung (Begehung) | Fremdüberprüfung | |
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Sichtkontrolle | eingehende Überprüfung | ||
1 | alle 1 bis 2 Jahre | alle 2 bis 3 Jahre | alle 6 bis 9 Jahre |
2 | alle 2 bis 3 Jahre | alle 4 bis 5 Jahre | alle 12 bis 15 Jahre |
Die Eigenüberprüfung (i.d.R. Begehung) und Wartung (Entfernen von Ablagerungen und Fremdbewuchs sowie Reinigen der Entwässerungsanlagen) von Dachabdichtungen sollten gemäß ON B 3691 (2012) [2] für beide Kategorien (entsprechen dort den Nutzungskategorien K2 und K3) mindestens einmal jährlich erfolgen.