Zeitintervalle

Zeitintervalle in welchen Überprüfungen und Inspektionen der Tragkonstruktion erforderlich sind, hängen vielfach vom Bauwerk bzw. vom Bauteil ab und sollten demzufolge im Objektbuch (vergl. Abschnitt Bauwerks- und Objektbuch) verankert werden. Ist dies nicht der Fall, finden sich in Tab. 1 Richtwerte, welche auf die in Abschnitt Anwendungsbereich (Tabelle Gebäudeeinteilung) definierten Gebäudekategorien bzw. Schadensfolgeklassen Bezug nehmen (vergl. DIBt-Mitteilungen (2006) [1]).

Tab. 1: Anhaltswerte für Zeitintervalle von Eigen- und Fremdüberprüfungen der Tragkonstruktion nach DIBt Mitteilungen (2006) [1]
Kategorie Eigenüberprüfung (Begehung) Fremdüberprüfung
Sichtkontrolle eingehende Überprüfung
1 alle 1 bis 2 Jahre alle 2 bis 3 Jahre alle 6 bis 9 Jahre
2 alle 2 bis 3 Jahre alle 4 bis 5 Jahre alle 12 bis 15 Jahre

Die Eigenüberprüfung (i.d.R. Begehung) und Wartung (Entfernen von Ablagerungen und Fremdbewuchs sowie Reinigen der Entwässerungsanlagen) von Dachabdichtungen sollten gemäß ON B 3691 (2012) [2] für beide Kategorien (entsprechen dort den Nutzungskategorien K2 und K3) mindestens einmal jährlich erfolgen.


[1] , DIBt Mitteilungen (2006), ‘Hinweise für die Überprüfung der Standsicherheit von baulichen Anlagen durch den Eigentümer/Verfügungsberechtigten. Fassung September 2006’, Bauministerkonferenz 37(6), 222–226.
[2] ON B 3691 (2012), ‘Planung und Ausführung von Dachabdichtungen’.