Inhaltsverzeichnis

Hinweise für die Überprüfung von Ingenieurholzbauten

Neben generell im Rahmen von Begehungen oder Inspektionen zu beachtenden Kriterien (vergl. Abschnitt Überprüfungen von Gebäuden - Grundsätzliche Hinweise), finden sich im Folgenden – in Abhängigkeit der Lage der zu überprüfenden Bauteile – einige Hinweise auf besonders beachtenswerte Punkte. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass jede Konstruktion ihre Besonderheiten aufweist, wodurch die folgende Aufzählung keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben kann.

Grundregeln

Für eine erste Einschätzung des Zustandes von Holzbauteilen ist die Umsetzung der folgenden drei Grundregeln im Wesentlichen ausreichend:

Generelle Kriterien für Holzbauteile

Unabhängig von Gebrauchsklasse und/oder Verwendung ist bei der Überprüfung von Holzbauteilen insbesondere auf die folgenden Punkte zu achten:

Auch bei chemisch behandeltem Holz kann der Holzschutz meist nicht über die gesamte Lebensdauer aufrechterhalten werden (z. B. bei Rissbildung). Je nach Beanspruchung durch Witterung, Feuchte, Pilze und/oder Insekten, muss ein entsprechendes Wartungsintervall (laut Objektbuch bzw. Auskunft einer fachkundigen Person) berücksichtigt werden.

Tragwerk, Dachflächenuntersicht und Wandflächen – Innen

Innen verbautes Holz (z. B. Träger einer geschlossenen und trockenen Produktionshalle) ist der Gebrauchsklasse 0 oder 1 zugeordnet (vergl. Abschnitt Nutzungs- und Gebrauchsklassen). Neben den bzw. im Sinne der generellen Kriterien sind für solche Bauteile im Besonderen folgende Punkte zu beachten:

Tragwerk und Dachflächenuntersicht – Außen (Vordach)

Durch ein (Vor-)Dach geschützte Holzbauteile im Außenbereich sind der Gebrauchsklasse 1 oder 2 zugeordnet (z. B. Träger einer offenen Lagerhalle oder eines Carports); vergl. Abschnitt Nutzungs- und Gebrauchsklassen. Neben den bzw. im Sinne der generellen Kriterien sind für solche Bauteile im Besonderen folgende Punkte zu beachten:

Dachflächen und Entwässerungseinrichtungen

Eine intakte Dachabdichtung sowie eine funktionierende Entwässerung ist eine Grundvoraussetzung für eine dauerhafte Holzkonstruktion. Bei der Kontrolle derselbigen ist insbesondere auf die folgenden Punkte zu achten:

Randträger, Sockelbereiche von Holzwänden und -stützen

Randträger sowie Sockelbereiche von Holzwänden und -stützen sind, sofern sie nicht durch ein Vordach oder anderwärtig geschützt sind (z. B. durch vorgesetzte Fassadenelemente), der Gebrauchsklasse 3 zuzuordnen.

Neben den bzw. im Sinne der generellen Kriterien sind für solche Bauteile im Besonderen folgende Punkte zu beachten:

abgewitterte Randträger; Veralgungen und zu erneuernder Anstrich
Abb. 1: abgewitterte Randträger; Veralgungen und zu erneuernder Anstrich

Holzfassaden und Fassadenelemente

Überdachte Außenverschalungen sind der Gebrauchsklasse 1 oder 2 zugeordnet, frei bewitterte Außenverschalungen der Gebrauchsklasse 3; vergl. Abschnitt Nutzungs- und Gebrauchsklassen. Ist eine Fassade nicht als Verschleißteil (geplanter Austausch der Elemente nach einer bestimmten Zeit) konzipiert, ist der aufgebrachte Oberflächenschutz (i.d.R. Anstrich) in regelmäßigen Abständen (gemäß Objektbuch bzw. Information einer fachkundigen Person) zu warten.

Neben den bzw. im Sinne der generellen Kriterien sind für solche Bauteile im Besonderen folgende Punkte zu beachten: