Die im vorliegenden Leitfaden befindlichen Hinweise beziehen sich insbesondere auf Bauwerke und Bauteile, welche sich in eine der in Tab. 1 festgehaltenen Kategorien einordnen lassen. Die vorgenommene Einteilung fußt auf den DIBt Mitteilungen (2006) [1], wobei zusätzlich ein Bezug zu den Schadensfolgeklassen nach ON EN 1990 (2013) [2] hergestellt wurde.
Eine sinn- und zweckgemäße Anwendung der angeführten Punkte auf (Holz-) Bauwerke welche, nicht in eine der zwei angeführten Kategorien fallen, ist ebenso möglich.
Kategorie | Schadensfolgeklasse | Gebäudetypen / exponierte Bauteile | Beispiele |
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1 | CC 3 | Versammlungsstätten mit mehr als 1000 Personen; hohe Folgen für Menschenleben oder sehr große wirtschaftliche, soziale oder umweltbeeinträchtigende Folgen | Stadien, Tribünen, Messe-, Konzert- hallen, Museen, Krankenhäuser, etc. |
2 | CC 2 oder CC 3 gemäß Kriterien in ON EN 1990 (2013) [2] | Bauliche Anlagen mit über 60 m Höhe | Fernsehtürme, Hochhäuser, Wind- türme, etc. |
Gebäude und Gebäudeteile mit Stützweiten > 12 m und/oder Auskragungen > 6 m sowie großflächige Überdachungen | Hallenbäder, Einkaufszentren, Mehrzweck-, Sport-, Eislauf-, Reit-, Produktionshallen, Kinos, Theater, Schulen, etc. | ||
Exponierte Bauteile von Gebäuden, soweit sie ein besonderes Gefährdungspotential beinhalten | große Vordächer, angehängte Balkone, vorgehängte Fassaden, Kuppeln, etc. |
Natürlich ist aber auch eine sinn- und zweckgemäße Anwendung der im Folgenden angeführten Punkte auf (Holz-) Bauwerke, welche nicht in eine der beiden angeführten Kategorien fallen, möglich.